Das ist der Titel des Artikels in der Morgenpost:
“Alle Bestandslehrer erhalten rückwirkend Nachteilsausgleich
Auch die Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen, bekommen rückwirkend zum Februar 2023 ihre Zahlung.”
Die Überschrift der Morgenpost ist irreführend.
Weiterhin gilt: es bekommen nur die laufbahnberechtigten angestellten Lehrkräfte ab
E 11 die rückwirkende Zahlung – so wie es im Gesetz vom Februar 2023 steht!
Es handelt sich um keine Verbesserung des Nachteilsausgleichs, keine Laufbahnerweiterung!!!