Rückwirkende Zahlung Nachteilsausgleich

Das ist der Titel des Artikels in der Morgenpost:

“Alle Bestandslehrer erhalten rückwirkend Nachteilsausgleich

Auch die Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen, bekommen rückwirkend zum Februar 2023 ihre Zahlung.”

https://www.morgenpost.de/berlin/article240769126/Alle-Bestandslehrer-erhalten-rueckwirkend-Nachteilsausgleich.html

Die Überschrift der Morgenpost ist irreführend.

Weiterhin gilt: es bekommen nur die laufbahnberechtigten angestellten Lehrkräfte ab

E 11 die rückwirkende Zahlung – so wie es im Gesetz vom Februar 2023 steht!

Es handelt sich um keine Verbesserung des Nachteilsausgleichs, keine Laufbahnerweiterung!!!

 

 

Nachteilsausgleich nur auf Antrag

Link

DerRBB berichtet am Mo 04.09.23 | 18:26 Uhr
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/09/berlin-angestellte-lehrer-nachteilsausgleich-auf-antrag.html

Der Nachteilsausgleich wird nicht allen angestellten LehrerInnen automatisch ausgezahlt. Offensichtlich wird versucht Einfluss auf die Kollegen zu nehmen. Wer die Verbeamtung nicht will, muss einen Antrag stellen. Fair und angemessen erschient mir das Verhalten des Senates hier nicht.

Wenn Sie den Antrag stellen möchten hier ist ein Formular. Sie finden es auch unter den Seiten der GEW Berlin!
http://fairbeamtung.berlin/wp-content/uploads/2023/11/Entwurf-Geltendmachung-Nachteilsausgleich-2023-04-20.docx