Nachteilsausgleich nur auf Antrag

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DerRBB berichtet am Mo 04.09.23 | 18:26 Uhr
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/09/berlin-angestellte-lehrer-nachteilsausgleich-auf-antrag.html

Der Nachteilsausgleich wird nicht allen angestellten LehrerInnen automatisch ausgezahlt. Offensichtlich wird versucht Einfluss auf die Kollegen zu nehmen. Wer die Verbeamtung nicht will, muss einen Antrag stellen. Fair und angemessen erschient mir das Verhalten des Senates hier nicht.

Wenn Sie den Antrag stellen möchten hier ist ein Formular. Sie finden es auch unter den Seiten der GEW Berlin!
http://fairbeamtung.berlin/wp-content/uploads/2023/11/Entwurf-Geltendmachung-Nachteilsausgleich-2023-04-20.docx

Redebeitrag zur Teilpersonalversammlung am 26.09.2023

Nachtrag:

Wir haben Frau Günther-Wünsch den Redetext und das Nadelkissen am Mittwoch, 04.10.2023 über ihr Büro zukommen lassen. Die Online-Petition mit den fast 3.000 Unterschriften haben wir ebenfalls auf diesem Weg überreicht.

Wir hätten dies gerne auf der Teilpersonalversammlung getan, aber weder die Bildungssenatorin noch die zuständigen Abteilungsleitungen der Senatsverwaltung waren anwesend.

http://fairbeamtung.berlin/wp-content/uploads/2023/11/Rede-Personalversammlung.mp4

Vernetzungstreffen

Hervorgehoben

Liebe Kolleg*innen,

hiermit möchten wir, das Netzwerk Fairbeamtung52+, auf unser Vernetzungstreffen

am Montag, den 11.12.2023

von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr

in der Veranstaltungshalle des

OSZ KIM (Osloer Straße 23-26, 13359 Berlin, Eingang von der Koloniestraße)

aufmerksam machen.

Die Teilpersonalversammlung zum Nachteilsausgleich am 26.9.2023 in der Max-Schmeling-Halle hat deutlich gezeigt, dass es von Seiten der betroffenen Kolleg*innen einen sehr großen Bedarf an Austausch zu diesem Thema gibt.

Viele offene Fragen konnten nicht geklärt, die Forderungen zur Nachbesserung des Nachteilsausgleichs konnten nicht adressiert werden, da die politischen Vertreter*innen der Bildungs- und Finanzverwaltung nicht anwesend waren.

Im letzten Jahr haben wir, das Netzwerk Fairbeamtung 52+, durch zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheider*innen und weitere Aktionen dafür gesorgt, dass unser Anliegen präsent bleibt. Dies wollen wir auch weiterhin tun – und ganz besonders jetzt, wo von politischer Seite so getan wird, als sei am Nachteilsausgleich nicht mehr zu rütteln.

Wir rufen die betroffenen Kolleg*innen aus allen Regionen und Schularten Berlins auf, sich zu engagieren. Alle, die wie wir aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr verbeamtet werden und den Nachteilsausgleich, so wie er jetzt gestaltet ist, als Ungerechtigkeit empfinden, sind herzlich eingeladen, sich mit uns zu vernetzen.

Ziel ist es, Informationen auszutauschen, Forderungen zu formulieren und gemeinsame Aktionen zu planen, um unseren Forderungen nach einem fairen Nachteilsausgleich noch mehr Nachdruck zu verleihen.

Um die Anzahl der Teilnehmenden besser planen zu können, möchten wir um eine Anmeldung unter folgender E-Mailadresse bitten:

netzwerkfairbeamtung@gmail.com

Vielen Dank,

das Netzwerk Fairbeamtung 52+

FAIR-Beamtung 52+: Schluss mit der Ungleichbehandlung der Berliner Lehrerschaft 

– Für eine gerechte Lösung bei der Verbeamtung

Gleichbehandlung bei gleicher Arbeit!

Nachdem der Berliner Senat knapp 20 Jahre den akuten Bildungsnotstand verwaltet hat, wurde jetzt die Rückkehr zur Verbeamtung beschlossen, um dem eklatanten Lehrermangel entgegenzuwirken. 

Auf den ersten Blick scheint es, als ob die seit Jahren bestehende Schieflage mit drastischen Gehalts- und Leistungseinbußen der Berliner Lehrkräfte, die ab November 2002 nur angestellt wurden, behoben wird.

Aber dem ist nicht so, denn der Senat hat seine „Errungenschaft“ auf dem Rücken einer nicht unerheblichen Anzahl angestellter Lehrkräfte ausgetragen. Es geht um die Kollegen:innen, die die für die Verbeamtung vorgesehene Obergrenze von 52 Jahren bereits überschritten haben bzw. aus anderen Gründen nicht verbeamtet werden können oder wollen. 

Das sind zum größten Teil jene Lehrkräfte, welche dem Berliner Schulsystem über viele Jahre beziehungsweise zwei Jahrzehnte die Treue gehalten haben und nicht in andere Bundesländer abgewandert sind, die Fachleitungsstellen übernommen, dringend benötigte Referendar:innen und Quereinsteiger:innen eingearbeitet, Schulentwicklungsprojekte gestemmt und Berliner Schüler:innen während der Covid19-Pandemie in der Schule und digital unterrichtet haben.

Der Senat überlegt jetzt, einen ‚Nachteilsausgleich‘ nach dem ‚sächsischen Modell‘ von ca. 250 Euro brutto anzubieten, wohl wissend, dass damit die finanziellen Einbußen gegenüber den verbeamteten Lehrer:innen, sowie andere Vorteile, die diese genießen, nicht kompensiert werden können (Entsprechende Vergleichsberechnungen liegen vor)

Das kann nicht alles sein! 

Wir erwarten entgegen der bisherigen Praxis eine transparente und nachvollziehbare Begründung für die Grundlage, auf der eine Kompensation für Lehrkräfte angestrebt wird, die im Angestelltenverhältnis verbleiben.

Wir wollen nicht, dass eine politische Entscheidung und eine politisch gewollte Veränderung erneut  – wie nach 2002 – mit einer Spaltung des Kollegiums beginnt.

Deshalb unsere Vorschläge an die Politik:

– Verbeamtung für ALLE angestellten Lehrer:innen, die dem Land Berlin treu 

geblieben sind – ohne Altersgrenze.

– Reduzierung der Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte. Wir erinnern die von  der SPD geführte Bildungspolitik zudem daran, dass sie eine Erhöhung der  Ermäßigungsstunden als Nachteilsausgleich versprochen hat (Berliner Optionsmodell)

.

doch mindestens

– Altersermäßigung schrittweise und mit fortschreitendem Alter, zusätzlich zu  den bestehenden Regelungen: Also Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden  können, erhalten als Kompensation eine Reduzierung der Pflichtstundenanzahl, durch das Einräumen von jeweils einer Ermäßigungsstunde ab dem 54., 56. und 63. Lebensjahr 

(durch Ergänzung der AZVO).

– Deutlich mehr Gehalt als vom Senat vorgeschlagen für ALLE angestellten Lehrer:innen in ALLEN Entgeltgruppen und Entgeltstufen; um das  Abstandsgebot einzuhalten, gemäß (TV-L) Fassung des Änderungstarifvertrages vom 29. November 2021, §16 (5) unter Einbeziehung der Funktionsstellenträger:innen.

– Einführung einer zusätzlichen Betriebsrente – adäquate betriebliche Alterszusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

– Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anlehnung an die Regelung für Beamte,  50%-AG-Zuschuss zur Krankentagegeldversicherung

– Vergleichbare Regelungen auch für Lehrer:innen ohne volle Lehrbefähigung und Fachlehrer:innen.

– Eine schriftliche Zusicherung, dass es keinerlei Benachteiligung bei Auswahlverfahren für Funktionsstellen und dergleichen geben darf. Eine fortgesetzte Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Angestellten innerhalb der Berliner Lehrerschaft für exakt die gleiche Arbeit darf nicht weiter bestehen bleiben!

Für eine faire Lösung bei der Verbeamtung!

Initiative:

FAIR-Beamtung 52+‘, Berliner Lehrer:innen, die von der Verbeamtung ausgeschlossen werden sollen