Rückwirkende Zahlung Nachteilsausgleich

Das ist der Titel des Artikels in der Morgenpost:

“Alle Bestandslehrer erhalten rückwirkend Nachteilsausgleich

Auch die Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen, bekommen rückwirkend zum Februar 2023 ihre Zahlung.”

https://www.morgenpost.de/berlin/article240769126/Alle-Bestandslehrer-erhalten-rueckwirkend-Nachteilsausgleich.html

Die Überschrift der Morgenpost ist irreführend.

Weiterhin gilt: es bekommen nur die laufbahnberechtigten angestellten Lehrkräfte ab

E 11 die rückwirkende Zahlung – so wie es im Gesetz vom Februar 2023 steht!

Es handelt sich um keine Verbesserung des Nachteilsausgleichs, keine Laufbahnerweiterung!!!